Fachkraft für Arbeitssicherheit SIFA


Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) biete ich Ihnen das umfassende Paket der  sicherheitstechnischen Betreuungsleistungen nach DGUV Vorschrift 2 an
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert im Rahmen der betrieblichen Unfall- und Gesundheitsprävention eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung und Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft genannt) sowie einen Betriebsarzt ein.

Die diesbezüglichen Einsatzzeiten werden durch die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen nach Maßgabe der DGUV Vorschrift 2 näher bestimmt. Ich erfülle sicher auch Ihre Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen.
Ihre Zufriedenheit hat für mich stets höchste Priorität.  

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen aus den Bereichen:
  • Produktion
  • Handel und Logistik
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen 
Im Bereich Nord- Osthessen u.  Westthüringen
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