Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:
Gruppe I 2,5 Einsatzzeit (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r)
Gruppe II 1,5 Einsatzzeit (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r)
Gruppe III 0,5 Einsatzzeit (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r)
Von den Einsatzzeiten entfallen ca. 80 % auf die SIFA Tätigkeit.
Der Stundensatz je Einsatzstunde als SIFA beträgt Euro 89,00
Zusätzlich müssen Sie mit 25% der Einsatzzeit für Vor- und Nacharbeiten kalkulieren.
Der Personalaufwand für die kalkulierte betriebsspezifische Betreuung nach § 2 und § 8 DGUV Vorschrift 2 wird nach Aufwand berechnet.